Juristisches Gutachten zum Katzenschutz
Die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V. (DJGT) hat am 15. März 2023 ein Gutachten zum Thema Katzenschutz und Katzenschutzverordnungen nach Paragraf 13b Tierschutzgesetz (TierSchG) herausgegeben. Es zeigt u.a. die Notwendigkeit und die Vorteile von Katzenschutzverordnungen auf und beantwortet die Frage nach einer bundeseinheitlichen Vorschrift für Katzenschutz.
Darum geht es in dem Gutachten
- Wie lässt sich Katzenschutz effektiv regeln und effizient umsetzen?
- Welche Gründe und Vorteile gibt es für Katzenschutzverordnungen?
- Verfassungsrechtliche Rechtfertigung einer Kastrationspflicht
- Bestätigung der rechtlichen Umsetzbarkeit einer bundeseinheitlichen Kastrationspflicht für Freigängerkatzen
Die wichtigste Aussage des Gutachtens
>> Eine bundesweite Kastrationspflicht für Freigängerkatzen wäre verhältnismäßig! <<
Das Tierschutzrecht muss aufgrund des Staatsziel Tierschutz auch präventiv wirken. Es darf nicht erst gehandelt werden, wenn große Katzenpopulationen, Schmerzen und Tierleid entstanden sind. Das muss von Vornherein verhindert werden. Daher darf es keine Voraussetzung mehr sein, dass vor Erlassung einer Kastrationspflicht erst Straßenkatzenpopulationen festgestellt werden müssen. Obwohl selbst das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft ausdrücklich angegeben hat, dass eine numerische Erfassung der Straßenkatzen nicht erforderlich sei (Quelle, S. 32 f.), wird die zahlenmäßige Feststellung oftmals noch zur Voraussetzung für den Erlass einer Katzenschutzverordnung gemacht.
Auch erfordert Tierschutz im Sinne des Artikel 20a des Grundgesetzes bereits den Schutz jedes einzelnen Tieres.
Österreich macht es vor: Bereits 2005 wurde hier eine bundesweite gesetzliche Kastrationspflicht für Katzen eingeführt.
Weitere wichtige Punkte
- Artikel 20a des Grundgesetzes verpflichtet Staat und Gemeinden, den Tierschutzstandard zu verbessern. Daraus folgt, dass sie sich auch um Straßenkatzen kümmern müssen.
- Ein Abwälzen von Aktionen zur Kastration von Straßenkatzen auf private Tierschutzvereine ist nicht mit der Schutzpflicht aus Artikel 20a des Grundgesetzes vereinbar.
- Katzenschutzverordnungen führen nicht zu erhöhten Personalkosten oder sonstigen Kosten (zum Beispiel für Kontrollen).
- Kastrationspflichten für Freigängerkatzen (nach Paragraph 13b TierSchG und mit definierten Ausnahmen, zum Beispiel für Zuchttiere) sind rechtlich zulässig und verstoßen nicht gegen Grundrechte der Halter (wie Eigentumsrecht, Allgemeine Handlungsfreiheit oder das Allgemeine Persönlichkeitsrecht).
- Auch eine Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Hunde und Katzen soll im TierSchG aufgenommen werden und soll dann bundesweit verpflichtend sein.
Katzenschutzverordnungen - gute Gründe und Vorteile
- Sinken der Straßenkatzen-Populationen
- Verbesserung des Gesundheitszustands der Straßenkatzen, Tierleid wird gemindert
- Überbelastung und Aufnahmestopps von Tierheimen verhindern
- Kostenbelastung der Gemeinden reduzieren
- Signalwirkung
- Rechtssicherheit für Tierschutzvereine, denn die Kastration von aufgenommenen Katzen würde keine Sachbeschädigung mehr darstellen