Rechtliches rund um Straßenkatzen
„Eine Katze, die mir zuläuft, darf ich behalten?“ – Das stimmt so nicht ganz. Selbst wenn Du eine Straßenkatze fütterst, kann das Pflichten mit sich bringen. Damit Du Dich nicht unbewusst strafbar machst, wenn Du einer Katze hilfst, haben wir die wichtigsten rechtlichen Fakten im Umgang mit Straßenkatzen hier für Dich gesammelt.
Was ist der Unterschied zwischen Fundtier und Straßenkatze?
Es kann praktisch schwierig sein, eine Straßenkatze von einer verirrten oder entlaufenen Katze zu unterscheiden. Erfahre hier wie Du eine Straßenkatze erkennen kannst.
Das Problem: Im Gegensatz zu einer Straßenkatze gehört eine vermisste Katze jemandem, der vermutlich schon nach ihr sucht. Rechtlich gesehen handelt es sich dann um ein Fundtier. Den Fund musst Du direkt der zuständigen Behörde – also der Gemeinde – oder der Polizei melden. Machst Du das nicht und behältst das Tier einfach, begehst Du eine Fundunterschlagung und damit eine Straftat. Doch keine Sorge: Solange du die Katze nicht über längere Zeit versorgst oder bei dir aufnimmst, ist es auch keine Fundunterschlagung.
Dennoch ist es ratsam, zuerst abzuchecken, ob die Katze jemandem entlaufen ist. Melde dich also zuerst beim zuständigen Fundamt und kontaktiere den regionalen Tierschutzverein. Um sicher festzustellen, zu wem die Katze gehört, muss sie auf eine Kennzeichnung und Registrierung überprüft werden. Dazu muss die Katze eingefangen und nach einem Mikrochip oder einer Tätowierung untersucht werden. Das können auch Tierärzte machen. Der Mikrochip wird mithilfe eines Lesegerätes ausgelesen. Auf der Seite des Haustierregisters FINDEFIX kann überprüft werden, ob die Katze registriert ist, falls ein Mikrochip gefunden wurde. Gehört die Katze niemanden und ist sie an den Kontakt zu Menschen gewöhnt, kommt sie ins nächstgelegene Tierheim. Wenn Du möchtest und die Möglichkeit hast, kannst Du sie dann von dort adoptieren.
Was passiert, wenn ich eine Nachbarskatze füttere?
Kommt eine Katze mehrfach oder gar täglich regelmäßig ist Vorsicht geboten. Wenn du über längere Zeit eine Katze fütterst, von der du annehmen musst, dass sie jemand anderem gehört, begehst Du damit eine sogenannte Besitzstörung. In diesem Fall hat der Katzenhalter zivilrechtliche Ansprüche auf Unterlassung. Wenn es durch die Fütterung sogar zu nachweisbaren Schäden an der Katze gekommen ist, kann er auch Schadenersatz von Dir fordern. Deshalb ist es immens wichtig, herauszufinden, ob es sich wirklich um eine Straßenkatze handelt, bevor Du sie regelmäßig fütterst. Hierzu musst Du den Zustand der Katze aufmerksam betrachten und beobachten, wie zahm sie Menschen gegenüber ist. Eine gut gepflegte und sehr zutrauliche Katze wird in der Regel jemandem in der Nachbarschaft gehören.
Kommen Pflichten auf mich zu, wenn ich eine Straßenkatze füttere?
Es ist tatsächlich möglich, dass die regelmäßige Fütterung einer Straßenkatze dazu führt, dass Dir die rechtliche Verantwortung für sie übertragen wird. Es gibt zwar keinen Rechtssatz, der besagt, dass Du mit dem Füttern automatisch der Eigentümer der Katze wirst. Es kann allerdings passieren, dass Dir der Halter-Status z.B. über eine Katzenschutzverordnung zugeschrieben wird.
Dabei kommt es auf den individuellen Grad der „Aneignung“ an. Fängst Du das Tier z.B. ein und hältst es in deiner Wohnung, ohne es als Fundtier zu melden, kann Dir Aneignungswillen unterstellt werden. Auch wenn Du Katzen anlockst und z.B. im eigenen Garten regelmäßig anfütterst, sie sich an Dich gewöhnen lässt und sie dadurch von Dir abhängig machst, kannst Du als Verantwortlicher für weitere Halterpflichten gelten. Die Folge ist, dass Du somit die Versorgungspflichten übernimmst und Dich z.B. um die Kastration und die tiermedizinische Versorgung im Krankheitsfall kümmern und auch aufkommen musst. Neben den Versorgungspflichten übernimmst Du dann auch die Haftung und musst für die Gefahren, die von dem Tier ausgehen, die Verantwortung übernehmen. Bei typischen Futterstellen, die Tierschützer für Straßenkatzen errichten, ist das meist nicht der Fall. Die Tierschützer kümmern sich um die Tiere, wollen diese aber nicht in Besitz nehmen und sehen sich auch nicht als Tierhalter.
Darf ich eine Straßenkatze ins Haus holen?
Straßenkatzen hatten in ihrem Leben oft kaum bis gar keinen Kontakt zu Menschen. Viele von ihnen sind dementsprechend sehr scheu. Sie brauchen zwar menschliche Fürsorge in Form von Futter, Wasser und ggf. medizinischer Versorgung, aber genauso auch ihre Freiheit. Eine Straßenkatze ins Haus, die Wohnung oder generell einzusperren, um zu versuchen, sie zu „zähmen“, ist deshalb Tierquälerei und damit eine Straftat. Möchtest du der Katze etwas Gutes tun, kannst du stattdessen mit dem örtlichen Tierschutzverein eine Futterstelle einrichten oder eine gemütliche Schlafbox für Straßenkatzen bauen.