Tierschutzgesetz - Kastration muss zur Pflicht werden!
++ Novellierung des Tierschutzgesetzes ++
Februar 2024: Obwohl sich das Leid der Straßenkatzen zu einem der größten unbemerkten Tierschutzprobleme in Deutschland entwickelt hat, sieht der aktuelle Entwurf für ein neues Tierschutzgesetz keine bundeweite Kastrationspflicht für Freigängerkatzen vor. Als Dachverband der Tierschutzvereine und Tierheime übt der Deutsche Tierschutzbund massive Kritik an der Bundesregierung. Die Situation in Deutschland ist dramatisch: Es gibt mehrere Millionen leidende Straßenkatzen, deren Kastration und Versorgung Tierschutzvereine und Tierheime alleine kaum mehr stemmen können.
>> Bundesregierung: Tut das Richtige und nehmt die bundesweite Kastrationspflicht für Freigängerkatzen noch auf. <<
Aktuelle Situation
Das Leid der Millionen Straßenkatzen hat sich zu einem der größten unbemerkten Tierschutzprobleme in Deutschland entwickelt. Tierschutzvereine und Tierheime kommen an ihre Grenzen und können das Katzenelend nicht alleine bewältigen. Wir brauchen jetzt eine flächendeckende Kastrationspflicht für Freigängerkatzen, um nachhaltig den Straßenkatzen helfen zu können!
Seit 2013 gibt es den Paragrafen 13b im Tierschutzgesetz. Dieser Paragraf ermächtigt die Bundesländer, entweder selbst eine landesweite Rechtsverordnung zum Schutz von Straßenkatzen zu erlassen oder dies ihren Landkreisen und Kommunen zu überlassen.
Bisher haben kaum Kommunen eine Kastrationspflicht für Freigängerkatzen eingeführt. Das mindert die Effektivität der bestehenden Kastrationsverordnungen erheblich: Unkastrierte Freigängerkatzen machen nicht an Gemeindegrenzen halt. Kastrationspflichten können nur nachhaltig wirken, wenn sie flächendeckend wirken. Am besten bundesweit!
Millionen Straßenkatzen kämpfen also weiterhin jeden Tag um ihr Überleben! Sie hungern und frieren, leiden unter Infektionskrankheiten und ihre Verletzungen bleiben unversorgt. Viele von ihnen sterben elendig an Unterernährung und Infektionskrankheiten. Insbesondere Kitten haben nur sehr geringe Überlebenschancen. Viele von ihnen werden noch nicht einmal sechs Monate alt. Trotzdem steigen die Populationen stetig an. Denn aus einer einzigen unkastrierten Katze können nach zehn Jahren theoretisch bis zu 200 Millionen Nachkommen entstehen.
Mehr Infos zum Leid der Straßenkatzen findest Du hier.
Die meisten Tierschutzvereine und Tierheime kümmern sich um Straßenkatzen, aber das Elend nimmt immer größere Dimensionen an, sodass sie es nicht alleine bewältigen können. Personell und finanziell ist das Limit erreicht.
Hier erfährst Du mehr über die aufopferungsvolle Arbeit der Vereine und den harten Kampf um jedes Katzenleben.
Einige Bundesländer und auch Städte und Kommunen stellen Fördergelder für die Kastration von Straßenkatzen zur Verfügung. Sie tun dies sicherlich in guter Absicht berücksichtigen jedoch nicht, dass diese nicht effektiv wirken können, solange unkastrierte Freigängerkatzen sich weiterhin am Wachstum der Straßenkatzenpopulationen beteiligen können.
Denn letztendlich gehen ursprünglich alle Straßenkatzen auf Katzen aus Privathaushalten zurück, die nicht kastriert wurden. Viele Katzenbesitzer, die ihre Tiere unkastriert frei herumlaufen lassen, denken nicht darüber nach, dass sich diese mit den Straßenkatzen weiter vermehren können: Unkastrierte Kater vermehren sich ohne Wissen der Halter und der unerwünschte Nachwuchs einer unkastrierten Katze wird im Tierheim abgegeben oder ausgesetzt. Dadurch entstehen neue Populationen von Straßenkatzen und die bereits bestehenden Gruppen wachsen weiter an.
Daher können bereitgestellte Fördergelder für die Kastration von Straßenkatzen nur dann nachhaltig und effektiv wirken, wenn die Kastrationsaktionen regelmäßig und flächendeckend durchgeführt werden können und ebenso flächendeckende Kastrationspflichten für Freigängerkatzen aus Privathaushalten aufgestellt werden. Nur durch diese zwei Ansätze kann es zu einer langfristigen Lösung kommen.
In Europa haben bereits zwei Ländern eine flächendeckende Kastrationspflicht umgesetzt: Belgien hat 2018 eine landesweite Kastrationspflicht eingeführt und in Österreich ist die Kastration bei Katzen mit Freigang ebenfalls seit 2005 vorgeschrieben. Deutschland muss sich anschließen und mit gutem Beispiel vorangehen!
Unser Appell
@Bundesregierung,
bitte nutzen Sie die Novellierung des Tierschutzgesetzes als Chance das ungesehene Tierleid der Straßenkatzen im Sinne des im Grundgesetz verankerten Staatsziels Tierschutz nachhaltig anzugehen! Jetzt wird das Gesetz geöffnet und Sie haben die Pflicht, die sich jetzt bietende Möglichkeit zu nutzen und zu beweisen, dass Tierschutz in Deutschland ernst genommen wird. Helfen Sie Millionen Straßenkatzen! Es wäre fatal diese große Chance für den Tierschutz jetzt nicht zu nutzen. Wenn nicht jetzt, wann dann? Handeln Sie entsprechend Ihrer verfassungsrechtlichen Pflicht!
Es braucht weder wesentliche finanzielle noch personelle Ressourcen! Das einzige was es braucht ist eine gute Zusammenarbeit mit Tierschutzvereinen und der Tierärzteschaft. Ein aktuelles Gutachten von der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht bestätigt die rechtliche Umsetzbarkeit und kann viele Ihrer Zweifel bereits im Vorfeld ausräumen, beispielsweise:
- Eine bundesweite Kastrationspflicht für Freigängerkatzen wäre verhältnismäßig. Dies bestätigen auch aktuelle Daten des Deutschen Tierschutzbundes, die im Großen Katzenschutzreport 2023 veröffentlicht wurden.
- Kastrationspflichten für Freigängerkatzen (nach Paragraf 13b TierSchG und mit definierten Ausnahmen, zum Beispiel für Zuchttiere) sind rechtlich zulässig und verstoßen nicht gegen Grundrechte der Halter.
- Katzenschutzverordnungen führen nicht zu erhöhten Personalkosten oder sonstigen Kosten (zum Beispiel für Kontrollen).
Vorteile einer bundesweiten Kastrationspflicht
- Das große Katzenleid wird gemindert!
- Der Gesundheitszustand von Straßenkatzen verbessert sich.
- Die Populationen von Straßenkatzen werden weniger.
- Überbelastung und Aufnahmestopps von Tierheimen werden verhindert.
- Die Kostenbelastung der Gemeinden wird langfristig reduziert.
- Es bringt Tierschutzvereinen eine Handlungssicherheit, wenn sie im Auftrag der zuständigen Behörde aufgegriffene unkastrierte und nicht registrierte Katzen kastrieren lassen. Die Prozessschritte verkürzen sich erheblich.
Konkreter Vorschlag für Gesetzanpassung
Wir schlagen eine Neuformulierung des Paragrafen 13b des Tierschutzgesetzes vor. Der Grund: Die Zuständigkeit zum Erlass einer sogenannten Katzenschutzverordnung auf Basis des Tierschutzgesetzes wird von den Landesregierungen in der Regel auf die Kommunen übertragen. Durch die Zuständigkeit der Kommunen entsteht ein Flickenteppich, was die Effektivität der Verordnung mindert.
In den letzten 15 Jahren haben nur sehr wenige Städte und Gemeinden in Deutschland eine Kastrationspflicht auf Basis des Tierschutzgesetzes oder des Ordnungsrechts eingeführt (Quelle). Leider fehlt mancherorts immer noch der Wille für eine Kastrationspflicht. Falls man sich doch dazu durchringen konnte, ist der Weg dorthin oft sehr schwer und langwierig, da Tierschutzvereine ein Tierschutzproblem nachweisen müssen. Dabei stammt jede Straßenkatze von einer unkastrierten Hauskatze ab (> Ansatzpunkt einer Katzenschutzverordnung). Zudem ist Paragraf 13b nicht präventiv anwendbar und greift nur, wenn bereits großes Tierleid vorhanden ist.
Fazit: Paragraf 13b ist in seiner jetzigen Form weder wirkungsvoll noch effizient und darum besteht dringend Handlungsbedarf! So muss zukünftig neben einer Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Katzen ebenso die Kastrationspflicht für Freigängerkatzen im Tierschutzgesetz verankert sein.
Hier geht es zu unserem Vorschlag des Gesetzestextes.
>> Die Bundesregierung hat die Pflicht, die sich jetzt bietende Chance zu nutzen, um Millionen Katzenleben zu retten! <<