
Bundesweite Kastration – der einzige Weg aus dem Elend

Um das Problem der immer weiter anwachsenden Katzenpopulationen einzudämmen, fordert der Deutsche Tierschutzbund gemeinsam mit den ihm angeschlossenen Landestierschutzverbänden und Tierschutzvereinen eine bundesweite Regelung für mehr Katzenschutz, die eine Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Katzen beinhaltet.
Politik trägt Verantwortung für Straßenkatzen
Grundgesetz – Artikel 20a
Artikel 20a des Grundgesetzes beinhaltet den Schutz des Tieres als Staatsziel. Der Rahmen hierfür besteht aus der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung. Insoweit ist der Gesetzgeber in der Pflicht, entsprechende Regelungen zu erlassen, um diesen gesetzlich festgelegten Schutz der Tiere zu gewährleisten.
Österreich & Belgien gehen mit gutem Beispiel voran
Bereits 2018 wurde in Belgien eine landesweite Katzenschutzverordnung erlassen, die eine landesweite Kastrationspflicht beinhaltet. Österreich hat bereits seit 2005 die Kastration bei Katzen mit Freigang vorgeschrieben.
Gutachten bestätigt Umsetzbarkeit
Ein aktuelles Gutachten von der Deutschen Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V. (DJGT) zeigt, dass die Einführung einer bundesweit einheitlichen Regelung für mehr Katzenschutz möglich ist.1 In diesem empfiehlt sie die Umsetzung.
„Es muss nicht gewartet werden, bis bereits Schmerzen, Leiden und Schäden entstanden sind. Weiter ist das einzelne Tier nicht weniger wert als eine Population. Tierschutz im Sinne des Art. 20a GG [Grundgesetz] erfordert bereits den Schutz des einzelnen Tieres. […] Vor dem Hintergrund dieser Zielsetzung der präventiven Verhinderung freilebender Katzenpopulationen ist auch eine bundeseinheitliche Regelung in Deutschland möglich und auch verhältnismäßig. Ziel einer bundesweit einheitlichen Regelung darf es also nicht sein, lediglich bereits vorhandene Katzenpopulationen einzudämmen. Vielmehr muss die Verordnung darauf ausgerichtet sein, Populationen freilebender Katzen bereits nicht entstehen zu lassen. Insofern müsste eine bundesweit geltende Regelung so gestaltet werden, dass die Norm gerade nicht mehr die Feststellung von freilebenden Katzenpopulationen voraussetzt“.2
1 Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht, 2023
2 Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht, 2023, S. 31